Einladung zum Gesprächskreis am 16. Februar

Veröffentlicht in Gesprächskreistermine am 14. Februar 2012 von denknachmainz

Werte MitstreiterInnen,
liebe InteressentInnen des Mainzer NachDenkSeiten-Gesprächskreises!

Wir treffen uns diesen Donnerstag, den 16. Februar 2012 wieder wie gewohnt um 19:30 Uhr im Restaurant “Avalon” in der Wallaustraße 52, 55118 Mainz-Neustadt!

Themen sind die auseinanderdriftende Gesellschaft im Allgemeinen, in der Banken- und Euro-”Rettung” Hunderte von Milliarden Euro in völlig falsche Kanäle mobilisieren und Hartz IV für eine die Demokratie extrem gefährdende Spaltung der Bevölkerung sorgt, und die Mainzer OB-Wahl im Besonderen, bei der sich lokal zeigt, an welchen Ecken und Enden es in der Gesellschaft hapert.

Wenn etwa Finanzkrise, ACTA und der SozialPass auf der Agenda stehen müssten — und die Mainzerinnen und Mainzer nichts Besseres zu tun haben, als gegen eine Erhöhung der Hundesteuer oder gegen Fluglärm zu demonstrieren!

Oder wenn der GRÜNE OB-Kandidat Günter Beck mit dem Sprüchlein “Holt Euch Eure Stadt zurück” auf Wählerfang geht, obwohl der Bürgermeister und kommissarische OB als “Sparkommissar” unterwegs ist und uns unsere Stadt regelrecht raubt!

Oder wenn die Leute Sachbücher und politische Texte lesen und darüber diskutieren müssten, aber kaum die Zeitung durchblättern, Krimis lesen (dabei eventuell in die Lektüre eingeflossene sozialkritische Aspekte  großzügig ausblenden) und lebhaft das Dschungelcamp kommentieren…

Einladung zum heutigen NachDenkSeiten-Gesprächskreis

Veröffentlicht in Gesprächskreistermine am 9. Februar 2012 von denknachmainz

Werte MitstreiterInnen,
liebe InteressentInnen des Mainzer NachDenkSeiten-Gesprächskreises!

Eigentlich treffen wir uns jeden Donnerstag um 19:30 Uhr im Restaurant “Avalon” in der Wallaustraße 52, 55118 Mainz-Neustadt, ABER auch heute wird das Treffen aus gegebenem Anlass anderswo stattfinden, nämlich um 20 Uhr im KREATIVA, Kaiser-Wilhelm-Ring 80, etwas weiter hinten in der Neustadt, vom Hauptbahnhof aus gesehen kurz vor der Straßenbahnhaltestelle “Goethestraße”. Es muss aber niemand Sorge tragen, einsam und allein im “Avalon” zu enden, da es auf meinem Weg liegt und ich jeden aufsammeln werde, der irrtümlich oder wegen (mea culpa) zu spät eintreffender Information dort zu stranden droht. Wir gehen dann einfach rüber zum KREATIVA.

Hier die Google Maps-Ansicht mit beiden Locations
Shortlink : http://tinyurl.com/6mxdk4b

Hintergrund ist die Freitagsaktion “Mainz gehört den Mainzern” von Linkswärts e. V. (nachzulesen unter www.linkswärts.de bzw.  www.linkswaerts.de) , die hier letztmalig vorbereitet wird. Wir spielen Mäuschen und beobachten, wie in Mainz wieder eine Öffentlichkeit von unten aufgebaut wird!

Große Aktion gegen die Privatisierung von Stadtplanung

Keine weitere Privatisierung des Lebensraums der Mainzerinnen und Mainzer!

Was die Politiker der großen Parteien (SPD, CDU, Grüne, FDP) zur Zeit tun, ist nicht hinnehmbar. Sie wollen den Kern der City dem Zugriff eines Großinvestors (ECE) preisgeben. Statt den Bau einer Shopping-Mall konsequent zu verhindern, streiten sie sich um die Größe dieser Mall, um ihr Aussehen, um das städtebauliche und architektonische Konzept usw.

Wir sagen daher ganz klar, dass wir konsequent eine weitere Privatisierung des Lebensraums der Mainzerinnen und Mainzer in ihrer City ablehnen!! Und dass wir uns keineswegs dem Druck des Großinvestors ECE oder einem Hedgefonds beugen dürfen. Und übrigens auch nicht dem Druck der großen Parteien, die auf einen Kompromiss hinaus wollen. Das ist nur Wahlkampftaktik, die wir überall in Deutschland schon erlebt haben.

Wir wollen mit einer Aktion zum Ausdruck bringen, dass die Mainzerinnen und Mainzer gemäß ihren eigenen Vorstellungen und ihren Traditionen über ihre Stadt zu bestimmen haben – und niemand sonst.

Kein Verkaufsquartier, sondern ein Lebensquartier für die Mainzer Bevölkerung! Das ist unser Motto!

Unsere Forderungen:
Für die Wiederbelebung von Demokratie und Stadtplanung, für mehr Transparenz und Bürgernähe! Öffentliche Güter nicht in die Hände von Investoren!
Konzerne kassieren, der Bürger zahlt? Wir sagen: Nein, danke!
Gewinngarantien für private Investoren? Wir sagen: Nein, danke!
Öffentliche Aufgaben durch private Unternehmen erledigen? Wir sagen: Nein, danke!

Wir lassen und von niemandem einschüchtern!Deswegen appellieren wir an alle DemokratInnen, an einzelne Gruppieren und Personen, an unserer Veranstaltung teilzunehmen und unseren Aufruf zu unterstützen. Selbstverständlich können alle TeilnehmerInnen auch ihre eigenen Überzeugungen, Schwerpunkte usw. zum Ausdruck bringen, z.B. mit eigenen Infotischen! Auf Meinungspluralismus wird Wert gelegt. Um einen demokratischen Minimalkonsens zu gewährleisten und den organisatorischen Überblick zu behalten, bitten wir unbedingt um Anmeldung beim Veranstalter Linkswärts e. V.

Was wir durchführen wollen, ist ein Demonstrationszug mit einigen Events (Lichterkette u.ä.) vom Leichhof über den Gutenbergplatz bis zum Bischofsplatz.

Veranstalter: Linkswärts e. V.

Die Veranstaltung wird unterstützt von DFG-VK, der Medieninitiative Mainz/Wiesbaden Radio Quer e.V., der Hochschulgruppe diskusiv und der Antirassistischen Gruppe Mainz.

am Freitag, den 10. Februar 2012 von 16 bis 18 Uhr rund um das für Stadtplanung vorgesehene Gebiet: Leichhof, Ludwigstraße, Bischofsplatz, Gutenbergplatz… im Herzen von Mainz!

Nächstes Vorbereitungstreffen Mainz gehört den Mainzern
gegen die Privatisierung von Stadtplanung
Donnerstag, 9. Februar 2012
um 20 Uhr im Kunst- & Kulturzentrum KREATIVA
Kaiser-Wilhelm-Ring 80, 55118 Mainz

Mit solidarischen Grüßen
Manfred Bartl

Externer Gesprächskreis am 26. Januar

Veröffentlicht in Gesprächskreistermine, Veranstaltung am 5. Januar 2012 von denknachmainz

Am Donnerstag, den 26. Januar 2012 verlegen wir den NachDenkSeiten-Gesprächskreis aus gegegebem Anlass auf die Showbühne Mainz! Johano Strasser, Präsident des P.E.N.-Zentrums Deutschland, hält einen Vortrag zum Thema

Transformation 3.0
Raus aus der Wachstumsfalle

Die Weltfinanzmarktkrise und die Konsequenzen aus der Reaktorkatastrophe in Japan beleben derzeit die Debatte um wirtschafts- und gesellschaftspolitische Alternativen. Wachstum als Heilsbotschaft des letzten Jahrhunderts und Sinnbild für eine gute Zukunft stößt längst an seine Grenzen. In der Wachstumsdebatte spiegelt sich die Krise der europäischen Moderne wieder – die Herausforderung einer sozialen Bändigung des globalen Kapitalismus ebenso wie des gerechten Umgangs mit der Endlichkeit unseres Planeten und seinen knappen Gütern. Ohne einen neuen Fortschritt geraten wir immer tiefer in die Geiselhaft von Wachstum. Die Alternative heißt Nachhaltigkeit. “Wir brauchen dringend eine Ökonomie des Vermeidens” – Johano Strasser entwirft eine konkrete Vision, um den globalen Kapitalismus sozialökologisch zu bändigen: hin zu angepasster Mobilität, dezentraler Energie und einem effektiven Weltfinanzsystem; hin zu humanen Maßstäben für Wirtschaft und Lebensqualität. Es handelt sich hierbei nicht um eine ideologische Debatte. Es geht auch nicht in erster Linie um Verzicht. Es geht um das zunehmende Ungleichgewicht zwischen Substanz und Verbrauch, um den offensichtlichen Widerspruch zwischen Produktions- und Lebensweisen und der Endlichkeit der Ressourcen und ihrer Belastungsgrenzen. Und es geht um die harte Frage der Verteilung in der Gesellschaft, im Weltmaßstab, zwischen den Generationen.

Der Vortrag basiert auf dem kürzlich erschienenen Buch von Michael Müller und Johano Strasser “Transformation 3.0“.

um Punkt 19 Uhr in der Showbühne Mainz

Große Bleiche 17, 55116 Mainz

Weitere Informationen und Anmeldeformular unter: www.fes.de/mainz/

PDF-Flyer zum Download bei der Showbühne Mainz

Johano Strasser ist – wie Albrecht Müller von den NachDenkSeiten auch – ein SPD-kritisches Immer-noch-SPD-Mitglied. Im Zusammenhang mit seinem Buch “Leben oder Überleben” habe ich in Wiesbaden mit ihm gesprochen und ihn nach dem dortigen Referat auch zum Wiesbadener Hauptbahnhof begleitet, sodass er mir von seinem Studium an der Mainzer Universität und dessen autobiographischen Begleitumständen erzählen konnte. Johano Strasser ist als P.E.N.-Präsident, Hartz-(IV-) und Sarrazin-Kritiker, als Politiker und vor allem als Schriftsteller und Mensch eine wichtige Stimme in Deutschland, die anzuhören wir uns nicht entgehen lassen dürfen!

Einladung zum Gesprächskreis am 24. November

Veröffentlicht in Gesprächskreistermine am 24. November 2011 von denknachmainz

Werte MitstreiterInnen!
Liebe Interessierte am NachDenkSeiten-Gesprächskreis Mainz!

Am heutigen Donnerstag, den 24. November, diskutieren wir im NachDenkSeiten-Gesprächskreis Mainz die von hegemonialem Streben geprägte Debatte der drei Jenaer Soziologen Klaus Dörre, Hartmut Rosa und Stephan Lessenich in Buchform (“Soziologie – Kapitalismus – Kritik”) weiter, das demokratische Abenteuer meines Antritts als parteiloser Einzelbewerber für das Amt das Mainzer Oberbürgermeisters und die systematischen Aussetzer der “vierten Gewalt” in Sachen Eurokrise, zu Guttenberg und Rechts- bzw. Mitteextremismus (anhand der die Regel bestätigenden Ausnahmen).

Beginn der Veranstaltung ist um 19:30 Uhr
im Restaurant „Avalon“ [Wallaustr. 52, 55118 Mainz, WWW: avalon-mainz.de, Karte bei Google-Maps] in der Mainzer Neustadt.

Wir freuen uns über alle Interessierten an diesen Diskursen!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bartl
Organisator der NachDenkSeiten-Gesprächskreises

Material

Rechts- bzw. Mitteextremismus

Liebe rechtsextreme Mitbürger!
Auf dem rechten Auge blind

Guttenberg

Guttenberg kommt mit Geldzahlung davon
“Er hat getäuscht, ohne zu bereuen”

Wirtschaft/Schuldenkrise

Deutschland bleibt auf Anleihen sitzen
Es ist die Politik, Dummkopf!

Beschleunigung

Heinrich von Kleist an Marie von Kleist, Sommer 1811
Beschleunigung von Hartmut Rosa
Rasender Stillstand von Paul Virilio

Einladung zum Gesprächskreis am 20. Oktober

Veröffentlicht in Gesprächskreistermine am 20. Oktober 2011 von denknachmainz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessenten am Mainzer NachDenkSeiten-Gesprächskreis!

Am heutigen Donnerstag, den 20. Oktober, diskutieren wir im NachDenkSeiten-Gesprächskreis Mainz den Start des “Mainzer” Senders Antenne Mainz 106,6, die Ausrichtung des Senders und seinen Platz im Zirkus der Medienschaffenden und Meinungsmacher. Außerdem ist die OCCUPY-Bewegung ein Thema, die am 15.10. den Platz vor der EZB in ein Camp verwandelte und auch am kommenden Samstag wieder groß auftreten will.

Beginn der Veranstaltung ist um 19:30 Uhr
im Restaurant „Avalon“ [Wallaustr. 52, 55118 Mainz, WWW: avalon-mainz.de, Karte bei Google-Maps] in der Mainzer Neustadt.

Wir freuen uns über alle Interessierten an diesem derzeit politisch bedeutendsten Diskurs!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bartl

Fokusverschiebung bzgl. Pelzig hält sich

Veröffentlicht in NachDenkSeiten am 7. Oktober 2011 von denknachmainz

In den Hinweisen des Tages der NachDenkSeiten vom 6. Oktober 2011 kommentiert Martin Betzwieser die ZDF-Sendung “Pelzig hält sich” vom 4. Oktober 2011 wie folgt:

Köstlich. Ohne irgendeine Art von unfairer Handlung oder gar Hinterhalt von Pelzigs Seite bestätigt FDP-Mann Brüderle (ab der 24ten Minute) alle Klischees über sich als Weinkönig und heimlicher Lobbyist. Passend dazu ist die Bowle gelb und hat einen Alkoholgehalt von 2%.

Dem kann ich zwar uneingeschränkt zustimmen, aber man sollte die Kritik nicht unterschlagen, dass neoliberale, selbstsüchtige oder entpolitisierte Pseudo-Politiker wie Rainer Brüderle (FDP) und Julia Klöckner (CDU) (beide Rheinland-Pfalz) eigentlich keine zusätzliche Plattform brauchen – selbst wenn sie diese dazu nutzen, sich selbst zu demontieren.

Es ist – gerade in der heutigen Extremsituation einseitiger Meinungsmache und alternativlos autoritärer Politik – ein Grundfehler der verschwindenden linken Kräfte, Parteien des neoliberalen Spektrums überhaupt eine Plattform zu bieten, ihnen auf Podien Fragen zu ihren wachsweichen Standpunkten zu stellen oder gar neoliberale Regierungsparteien um “die richtige Politik” zu bitten oder auch nur zu hoffen, dass sie sich verplappern und ihnen Eingeständnisse ihrer Unfähigkeit, Dummheit oder Korruption herausrutschen.

Die meisten Menschen wissen, wie dumm, unfähig und/oder korrupt solche Politiker sind. Was sie brauchen, sind politische und personelle Alternativen!

Kann ein bedingungsloses Grundeinkom­men finanziert werden und, wenn ja, wie?

Veröffentlicht in Hinweise mit den Tags , , , am 1. Oktober 2011 von denknachmainz

In einer geldbasierten Volkswirtschaft brauchen alle Wirtschaftssubjekte Geld. Heute geht man im Allgemeinen noch immer davon aus, dass Verteilung (Primärverteilung) und Umverteilung (Sekundärverteilung) diese Aufgabe hinreichend bewältigen würden. Doch etwa die Absenkung der Lohnquote und der fehlende gesetzliche Mindestlohn in der Sphäre der Verteilung und die skandalös verfassungswidrigen Leistungen beim Arbeitslosengeld II (kurz ALG II, besser bekannt als Hartz IV) und erst recht beim Asylbewerber­leistungsgesetz, das Elterngeld und die Riester-Rente sowie die Rente ab 67 in der Sphäre der Umverteilung machen deutlich: Nein! Beide, Verteilung und Umverteilung, können diese Aufgabe nicht (mehr) bewältigen!

Der Grundeinkommensbefürworter Götz Werner vergleicht Hartz IV mit offenem Strafvollzug, Banken und Versicherungen werden von der Bundesregierung als systemrelevanter eingestuft als das gesetzliche Rentenumlageverfahren oder die Grundsicherung, der Milliardär Warren Buffet bekennt: „Es ist Klassenkampf, und meine Klasse gewinnt 1“. – Das System ist hochgradig instabil und die Anzeichen für einen totalen Systemkollaps mehren sich tagtäglich.

Mit dem bedingungsloses Grundeinkommen existiert jedoch auch ein Modell, das zu nicht weniger als zur Verhinderung des Systemzusammenbruchs geeignet sein könnte – zu mehr aber auch nicht. Auch das Bundesverfas­sungsgericht scheint mit dem Hintergedanken zur Einführung ein bedin­gungslosen Grundeinkommens beschäftigt gewesen zu sein, als es im Zuge des Hartz-IV-Neuberechnungsurteils am 9. Februar 2010 das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe aus der Taufe hob:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
(…) „Der gesetzliche Leistungs­anspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.

Daraus lässt sich problemlos ein bedingungsloses Grundeinkommen ablei­ten, zumal wenn das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz und nicht zuletzt sich selbst ernster nehmen würde. So ist klar, dass die materi­ellen Voraussetzungen für eine soziokulturelle Teilhabe konkret Hilfebedürf­tigen vermittels eines Grundrechts zugesichert werden; ein Grundrecht frei­lich gilt für alle Menschen! Wenn darüber hinaus Artikel 1 GG – „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Ver­pflichtung aller staatlichen Gewalt“ – ernstgenommen werden würde, dann hätte der Staat sogar Vorkehrungen zu treffen, dass Hilfebedürftigkeit aus Erwerbs­losigkeit heraus gar nicht erwachsen dürfte, schon gar nicht aus einer ohne Not in zwei Stufen organisierten Erwerbs­losigkeit, von denen die zweite, die untere – Hartz IV – umfassend als nacktes Elend stigmatisierend / stig­matisiert ist.

Manche halten Hartz IV für ein Grundeinkommen oder zumindest für einen Einstieg ins Grundeinkommen. Langfristig wird es vielleicht wie ein Meilen­stein auf dem Weg dorthin wirken, weil Hartz IV nun einmal historisch zwischen Sozialhilfe und dem Grundeinkommen zu liegen gekommen sein wird. Von den Grund­sätzen her jedoch ist Hartz IV absolut nicht als Grund­einkommen konzipiert und das Sozialgesetzbuch II (SGB II) enthält zu viele diesem Ziel entgegen­stehende und oft verfassungswidrige Paragraphen, deren Entfer­nung zum Zwecke der Schaffung eines Grundeinkommens­gesetzes das SGB II praktisch entkernen würde. Hartz IV stellt letztlich nur Almosen von Seiten der Mehrheit der Habenden für eine zu knechtende Unterschicht bereit.

Der Ansatz des bedingungslosen Grundein­kommens ist der einer emanzi­patorischen Grundausstattung, die eine sozio­kulturelle Teilhabe garantiert und darum auch als Demokratiepauschale (Katja Kipping) bezeichnet wird, da sie das demokratische Subjekt zum Handeln ermächtigt, indem es dieses zum Wirtschaftssubjekt erhebt. Das erste Kriterium des Netzwerks Grund­einkommen besagt dementsprechend: „Ein Grundein­kommen soll bedin­gungslos jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.“ Das Grundein­kommen ist nicht an die Voraussetzung einer Hilfebedürf­tigkeit gekoppelt und vor allem nicht – daher die Bedin­gungslosigkeit – an eine Gegenleistung in Form von Erwerbstätigkeit.

Kommen wir vor dem Hintergrund von Grundrechtsträgern, Wirtschafts­subjekten und Demokraten nun zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens. Die Frage lässt sich auf mehreren Ebenen angehen. Ganz oben steht die Frage: Ist das bedingungslose Grundeinkommen tatsächlich finanzierbar? Meine Antwort wird niemanden überraschen, auch wenn es kein einfaches „ja“ ist. Ich beantworte die Frage mit einem entschiedenen „Selbstverständlich!“ Eine Gesellschaft, deren Volkswirt­schaft nicht in der Lage oder in der Verfassung ist, allen ihren Mitgliedern die Mindestteilhabe an ihrer demokratischen Verfasstheit zu ermöglichen, exis­tiert de facto nicht mehr. Entweder ist sie einer demokratischen Apathie breiter Bevölkerungsschichten oder bereits in die Barbarei abgeglitten: dem Totalitarismus verfallen, vom Bürgerkrieg erschüttert, von naturwirtschaft­lichen Krisen geschüttelt oder von einem unfairen Weltmarkt gebeutelt. Alle anderen freien Gesellschaften müssen das einfach leisten!

Die nächste Ebene wird angezeigt durch die Frage: Was ist bei einem Grundeinkommen abstrakt zu finanzieren? Hierbei hilft eine Zahl, mit der die Bundesregierung zuletzt gerne hausieren ging, um den angeb­lichen Erfolg der Hartz-„Reformen“ zu feiern. 2011 hätten über 40 Millionen Menschen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis gestanden. Wer das toll findet, ist der Bundesregierung auf den Leim gegangen. Im Umkehrschluss bedeutet diese Zahl doch vor allem, dass bei einer Gesamtbevölkerung von 82 Millionen Menschen eine Mehrheit von etwa 42 Millionen Menschen nicht in einem Arbeitsverhältnis steht und von den Arbeitenden mit Erfolg solida­risch mitgetragen wird. Es handelt sich beim Grundeinkommen offenkundig um eine überschaubare und ganz praktisch zu leistende Größe!

An dieser Stelle wird eine Definition der Größe fällig, da wir gesehen haben, dass das bedingungslose Grundeinkommen kein Almosen ist, also kein Umverteilungsmodell aus der Sphäre der Sekundärverteilung. Das Grundeinkommen ist ein Modell zur Verteilung der Kaufkraft in der Sphäre der Primäverteilung. Möglicherweise wird die Verteilungssphäre der Wertschöpfungsabgabe sogar zur neuen primordialen Verteilungssphäre, welche die bisherigen Sphären nach außen verschiebt. Die Kaufkraft wird direkt dort abgeschöpft, wo sie entsteht: in der Wirtschaft. Damit wird deutlich, dass das Grundeinkommen nicht im eigentlichen Sinne finanziert werden muss als eine Leistung des Staates unter vielen anderen im Rahmen des Staatshaushalts. Es handelt sich vielmehr um ein eigenes Wirtschafts­system, das eine Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft darstellt. Es muss nicht finanziert werden, das wäre der falsche Begriff; das Wirtschafts­system Grundeinkommen muss sich selbst tragen können! Aus diesem Grund wird das Grundeinkommen in Unternehmerkreisen auch als garan­tierter Mindestumsatz bezeichnet, weil die Wirtschaft davon ausgehen können soll, dass das Grundeinkommen zwecks Realisierung der sozio­kulturellen (Mindest-)Teilhabe tatsächlich vollständig konsumtiv verbraucht wird.

Die nächste Ebene erklimmen wir mit der Frage: Was ist bei einem Grundeinkommen konkret zu finanzieren? In unserer Nachbarstadt Wiesbaden erlebte ich 2006 eine Veranstaltung, bei der die Möglichkeit eines Grundeinkommens rechnerisch aus dem gesamten Sozialbudget der Bun­desrepublik Deutschland abgeleitet wurde, also aus dem ALG I, dem ALG II, dem Kindergeld, dem damaligen Erziehungsgeld, der Rente, dem Wohngeld, dem BAföG usw. Josef Liebhart von eLeW addierte sämtliche Sozialaus­gaben auf, stockte die Summe mit den Einspa­rungen aus dem Bürokratie­abbau auf, hübschte das Ganze noch mit ein paar Steuermilliarden auf und verteilte es dann zu gleichen Teilen auf 82 Millionen BundesbürgerInnen, was etwa 600 Euro pro Kopf und Monat bedeutete. Als alleinstehender mathema­tischer Beweis wäre der Vortrag anerken­nenswert gewesen. Leider wurde das Modell bei einer Podiumsdiskussion als tatsächliches Grundeinkom­mensmodell vorgestellt, bei der mit Prof. Rainer Roth ein ausgewiesener BGE-Gegner beteiligt war, der nun „das Grundein­kommen“ genüsslich zer­legte, indem er es – der konzeptionellen Nachlässigkeiten dessen völlig bewusst – mit dem eLeW-Rechenbeispiel identifizierte. Da dieses Rechen­beispiel als Grundeinkom­mensmodell natürlich überhaupt nichts taugt (jeder Rentner mit einer Rente über 600 Euro würde dadurch zum Verlierer), war das ganze Publikum – nicht ganz zu Unrecht – gegen „das Grundeinkom­men“ nach dem vorgestellten „Modell“. Eine Tragödie!

Halten wir nichtsdestotrotz fest: Schon mit heutigen Mitteln ließe sich ein monatliches garantiertes Einkommen von 600 Euro für alle Menschen in Deutschland umsetzen, ganz ohne politische Steuerung hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen. Damit wird schließlich noch etwas mehr verbunden, etwa dass jedes gesellschaft­liche Engagement wertge­schätzt wird. Vor allem Hilfsarbeiten und gering­qualifizierte Tätigkeiten würden nicht mehr unter diesem zerstörerischen Rationali­sierungsdruck und diesem menschen­verachtenden Kosteneinsparungsdruck stehen wie zur Zeit.

Da das bedingungslose Grundeinkommen ein emanzipatorisches Projekt ist, mit dem die Menschen gegenüber dem Arbeitsmarkt und damit auch dem Staat gegenüber sowie gegenüber dem einzelnen Arbeitgeber in Gehaltsver­handlungen, aber auch untereinander emanzipiert werden, sind die Auswir­kungen auf die Gesellschaft so vielfältig und umfassend, dass „das Grundein­kommen“ nicht wirklich „durchgerechnet“ werden kann, wie es eine ganze Reihe von Instituten, Vereinen und Privatpersonen versucht haben. Ich würde all diese mehr oder minder aufwändigen Studien nicht weiter beachten. Sie zeigen wirklich nicht mehr, als dass man eigentlich viel mehr zu berücksich­tigen hätte, als in solchen mathematischen Modellen parametrisiert wird.

Damit will ich das Referat aber noch nicht ausklingen lassen. Etwas konkreter darf es ruhig werden! Ich ziehe das Konkrete sogar vor und lasse die Rationalisierung folgen. Ich habe bereits auf Grundeinkommensbeträge hingewiesen, die inakzeptabel für ein echtes Grundeinkommen sind, weil sie nicht existenzsichernd sind. So fällt etwa ein Betrag von 600 Euro darunter, damit da keine Zweifel aufkommen, zumal wenn noch eine Kopfpauschale für die Krankenversicherung in Erwägung gezogen wird wie bei den Bürgergeld­modellen, die, wie wir gesehen haben, keine Grundeinkommensmodelle sind. Aber auch 800 Euro ist ein Betrag, bei dem mich Zweifel befallen, ob er (ohne flankierende Maßnahmen) zu einem Grundeinkommen taugen kann. Ich habe eine – soweit realistische – Diskussion um einen Warenkorb bei der AG BGE der Piratenpartei miterlebt, bei der man auf einen Betrag zwischen 750 und 800 Euro kam. „Seid Ihr fertig?“ fragte ich. Und dann wurde es erstaunlich still, als ich nachhakte, unter welcher der zahlreichen Positi­onen denn der M(indest­m)itgliedsbeitrag für die Piratenpartei verzeichnet sei, wo der selbstverständ­liche Spendenbeitrag zur Aufrechterhaltung der Wikipedia stehe, wie viel Geld für Flattr oder eine reguläre Kulturflatrate eingeplant sei, ob man die GEZ bezahlen dürfe oder wie bei Hartz IV befreit bliebe usw.

Die Pfändungsfreigrenze liegt zur Zeit bei rund 1000 Euro – und die ist wahrhaftig kein emanzipatorisches Projekt! Im Prinzip schafft die Pfändungsfreigrenze Konditionen für ein Leben, das einem gerade so viel Raum lässt, dass man alle Einkommen, die über diese Grenze hinausgehen insofern problemlos dem Gläubiger abtreten kann, als die Leistungsfähigkeit, die Schulden sukzessive zurückzuzahlen, dadurch nicht beeinträchtigt wird. Hier wird also nicht gelebt, hier wird lediglich Arbeitskraft reproduziert. Dass Götz Werner von ursprünglich 1500 Euro in seinem aktuellen Buch auf 1000 Euro heruntergegangen ist, stimmt mich daher eher nachdenklich…

Nun mögen 1500 Euro tatsächlich etwas übertrieben sein, erst recht, wenn man – wie ich – grundsätzlich einen Kindergrundeinkommensbetrag befür­wortet, der sich von dem der Erwachsenen nicht unterscheidet. Nicht, dass ich (diese weltfremden) Befürchtungen hegen würde, Kinder könnten unter solch paradiesischen Zuständen als Gelddruckmaschinen missbraucht werden! Aber möglich sind auch 1500 Euro allemal!

Wie macht man sich das klar? Was ist die Rationalisierung? Dazu greife ich eine Kritik auf, die dem Grundeinkommen oft entgegengebracht wird: „Man kann nur verteilen, was zuvor erwirtschaftet wurde.

Regelmäßig wird das Grundeinkommen mit dieser Keule erschlagen und abgetan. Dabei lässt sich diese Kritik mit links entkräften. Dazu fragen wir uns: Was ist überhaupt ein Grundeinkommen? Das Grundeinkommen ist ein Modell zur Verteilung desjenigen Anteils der erwirtschafteten Kaufkraft, mit dem allen Mitgliedern des Gemeinwesens die Existenz gesichert und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Mit dem Grundeinkommen wird per definitionem nur ein Anteil dessen verteilt, was zuvor erwirtschaftet wurde! Der Rest steht wie gehabt dem Gemeinwesen selbst zu bzw. wird als Kapitalgewinn und Lohn verteilt (und darüber hinaus umverteilt, soweit das noch notwendig ist).

Manfred Bartl

1 Im Wortlaut: „If class warfare is being waged in America, my class is clearly winning.“ Deutsch: „Wenn es in den USA einen Klassenkampf gibt, wird er eindeutig von meiner Klasse gewonnen.“ Übersetzung aus dem Bericht zum Jahresabschluss 2003 der Berkshire Hathaway Inc., Seite 7. Quelle: http://www.rossaepfel-exkurse.de/Sammlung.htm#Warren_Buffetts_Klassenkampf-Zitate 21.09.2011 15:00

Einladung zum Gesprächskreis am 29. September

Veröffentlicht in Gesprächskreistermine am 28. September 2011 von denknachmainz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessenten am Mainzer NachDenkSeiten-Gesprächskreis!

Am Donnerstag, den 29. September, präsentiert der NachDenkSeiten-Gesprächskreis Mainz (auch nach Ende der 4. Internationalen Woche des Grundeinkommens) ein volkswirtschaftlich stichhaltiges Modell zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens über einfachste Verteilungsfragen (nachdem letzte Woche aus gegebenem Anlass ein Einführungsvortrag zum Vergleich zwischen Hartz IV und Grundeinkommen vorgeschoben worden war).

Beginn der Veranstaltung ist um 19:30 Uhr
im Restaurant “Avalon” [Wallaustr. 52, 55118 Mainz, WWW: avalon-mainz.de, Karte bei Google-Maps] in der Mainzer Neustadt.

Wir freuen uns über alle Interessierten an diesem derzeit politisch bedeutendsten Diskurs!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bartl

Hartz IV im Vergleich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen

Veröffentlicht in Hinweise am 23. September 2011 von denknachmainz

Da die Mehrheit der Beteiligten des Mainzer NachDenkSeiten-Gesprächskreises am 22. September 2011 mit dem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) noch nicht so viele Berührungspunkte hatte, wurde der Vortrag zur Finanzierung des BGE, der anlässlich der 4. Internationalen Woche des Grundeinkommens angekündigt war, auf nächste Woche verschoben. Gehalten wurde ein – ursprünglich für die Jeden-Monat-Demo vorgesehener – Redebeitrag von Manfred Bartl zum Vergleich von Hartz IV mit dem Grundeinkommen. Der Redebeitrag wurde auf der Website der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV eingestellt: Hartz IV im Vergleich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen

Auch hier ist der Vortrag nachzulesen:

Hartz IV im Vergleich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen

Manche halten Hartz IV oder besser gesagt: das Arbeitslosengeld II (kurz ALG II) für ein Grundeinkommen oder zumindest für einen Einstieg ins Grundeinkommen. Langfristig wird es vielleicht als Meilenstein auf dem Weg dorthin wirken, weil Hartz IV nun einmal historisch zwischen Sozialhilfe und dem Grundeinkommen zu liegen gekommen sein wird.

Von den Grundsätzen her ist Hartz IV jedoch absolut nicht als Grundeinkommen konzipiert und das Sozialgesetzbuch II (SGB II) enthält zu viele diesem Ziel entgegenstehende und oft verfassungswidrige Paragraphen, deren Entfernung zum Zwecke der Schaffung eines Grundeinkommensgesetzes das SGB II praktisch entkernen würde.

Was sind die so entscheidenden Unterschiede?

Hartz IV ist offiziell die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Der Gesetzgeber hat also die Bedingung der Arbeitsuche vor den Leistungsbezug estellt, genauer: dass durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit beseitigt wird. Zugleich wird auf diese Weise ein eingeschränkter Adressatenkreis definiert, nämlich die Menschen, die durch Langzeiterwerbslosigkeit und die wirklich gewordene „Armut per Gesetz“ in die Hilfebedürftigkeit abgerutscht sind und durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von mindestens Stunden täglich zur Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit gefordert werden sollen.

Das Grundeinkommen in seiner bedingungslosen Ausgestaltung ist demgegenüber als Grundrecht für alle dauerhaft im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Menschen konzipiert. Es ist nicht an die Voraussetzung einer Hilfebedürftigkeit gekoppelt und vor allem nicht – daher die Bedingungslosigkeit – an eine Gegenleistung in Form von Erwerbstätigkeit. Sowohl erwerbstätige als auch erwerbslose Arbeitnehmer erhalten es, sich selbst ausbeutende Selbstständige erhalten es genauso wie millionenschwere Privatiers, die ihr Geld für sich arbeiten lassen, Kinder erhalten es gleichermaßen wie ihre Eltern, arme Kirchenmäuse werden genauso großzügig bedacht wie gut betuchte Rentner.

Dabei wurde der Betrag der Hilfe zum Lebensunterhalt für die Betroffenen durch Einführung von Hartz IV massiv abgesenkt, nämlich 1. durch die komplette Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und 2. durch Einbeziehung vieler außergewöhnlicher Belastungen in die Pauschale des ALG-II-Regelsatzes, wo im Rahmen der Sozialhilfe noch fallweise und dann auch umfassend geholfen werden konnte. Dass Hartz IV gemäß Paragraph 1 SGB II den Leistungsberechtigten ermöglichen soll, „ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“, war von Anfang an eine Farce. Es wurde umso mehr eine Farce, als das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe auf der Grundlage der Artikels 1 Grundgesetz definierte, das sich im neuen SGB II nicht nur nicht wirklich niederschlug. Dadurch etwa, dass der Anteil für Alkohol und Tabak gestrichen wurde oder dass expressis verbis die „soziale und kulturelle Teilhabe“ sichernde Anteile aus dem Kinderregelsatz (für soziokulturelle Teilhabe!) ausgelagert und hinter neue Antragshürden in das „Bildungs- und Teilhabepaket“ integriert wurde, ist Hartz IV sogar noch verfassungswidriger als zuvor. Das ist schon eine Ironie des Schicksals, dass dieses neue, durchaus zur Begründung eines bedingungslosen Grundeinkommens heranzuziehende Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe, das offenkundig kein exklusives Grundrecht für Langzeitarbeitslose ist, sondern ein Grundrecht aller Menschen, nicht im geringsten zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in Deutschland geführt hat!

Das bedingungslose Grundeinkommen hingegen soll wirklich die soziokulturelle Teilhabe garantieren, wie es das erste Kriterium des Netzwerks Grundeinkommen betont: „Ein Grundeinkommen soll bedingungslos jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Im Gegensatz zum Statistikmodell des SGB II oder der Warenkorblösung der Sozialhilfe die dem Wesen nach auch hinter Hartz IV steht und die beide letztlich nur Almosen von Seiten der Mehrheit der Habenden „da oben“ für die Unterschicht bereitstellen, ist der Ansatz des bedingungslosen Grundeinkommens der einer emanzipatorischen Grundausstattung, die eine soziokulturelle Teilhabe garantiert und darum auch als Demokratiepauschale (Katja Kipping) bezeichnet wird, da sie das demokratische Subjekt zum Handeln ermächtigt, indem es dieses zum Wirtschaftssubjekt erhebt. Das

Bundesverfassungsgericht drückte es so aus:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ (…)

Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.

Prinzipiell geht es um den Gegensatz von fremdbestimmtem Leben unter Grundsicherungsregime und selbstbestimmtem Leben mit Hilfe eines bedingungslosen Grundeinkommens. Noch heute spielen viele Politiker die Schmierenkomödie, dass das ALG II doch nur zur Überbrückung einer kurzen Zeitspanne ohne Job diene. Dabei bekommt man das ALG II ohnehin erst, wenn schon 12 Monate ALG I hinter einem liegen und man mit der „Armut per Gesetz“ viele langfristig vorzuhaltende Ressourcen bereits aufgeben musste. Man stürzt dann in einen Zustand der Armut, aus dem heraus die Wiederaufnahme eines existenzsichernden Jobs mit jedem Monat schwieriger wird. Statistiken zeigen darüber hinaus, dass sich bei immer mehr Menschen der Hartz-IV-Zustand zunehmend verfestigt, einfach weil der Arbeitsmarkt im Kapitalismus eben so gestrickt ist, dass er einerseits die Anforderungen immer höher schraubt, während er bei weitem nicht genug Angebote generiert (wenn es überhaupt diese Möglichkeit gibt), ausnahmslos alle Menschen jenen Anforderungen anzupassen.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen für Alle wird der Übergang zwischen einem Arbeitsplatz und einer Orientierungsphase in der Erwerbslosigkeit deutlich weicher, weil es lediglich um Fragen der Lebensstandardabsicherung geht und nicht um solche der Existenzsicherung.

Darüber hinaus steht zu erwarten, dass jedes gesellschaftliche Engagement wertgeschätzt wird. Vor allem Hilfsarbeiten und geringqualifizierte Tätigkeiten werden nicht mehr unter diesem zerstörerischen Rationalisierungsdruck und diesem menschenverachtenden Kosteneinsparungsdruck stehen wie zur Zeit.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist also ein emanzipatorisches Projekt, mit dem die Menschen gegenüber dem Arbeitsmarkt (und damit auch dem Staat gegenüber sowie dem einzelnen Arbeitgeber in Gehaltsverhandlungen) und auch untereinander emanzipiert werden.

Meines Erachtens klingt das sehr viel besser, als mit einem menschenunwürdigen Regelsatz und menschenverachtenden Sanktionsandrohungen in menschenunwürdig bezahlte Jobs oder sogar volkswirtschaftlich absurde Ein-Euro-Jobs abgeschoben zu werden und zu diesem Zweck die Kinder in fremde Hände geben zu müssen.

Her mit dem bedingungslosen Grundeinkommen!

Einladung zum Gesprächskreis am 22. September

Veröffentlicht in Gesprächskreistermine am 21. September 2011 von denknachmainz

Am Donnerstag, den 22. September, präsentiert der NachDenkSeiten-Gesprächskreis Mainz anlässlich der 4. Internationalen Woche des Grundeinkommens ein volkswirtschaftlich stichhaltiges Modell zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens über einfachste Verteilungsfragen und klärt über die menschenrechtlich begründete ökonomische Bedeutung eines Grundeinkommens in einer Geldwirtschaft auf.

Beginn der Veranstaltung ist um 19:30 Uhr
im Restaurant „Avalon“ [Wallaustr. 5, 55118 Mainz, WWW: avalon-mainz.de, Karte bei Google-Maps] in der Mainzer Neustadt.

Wir freuen uns über alle Interessierten an diesem derzeit politisch
bedeutendsten Diskurs!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bartl

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