In einer geldbasierten Volkswirtschaft brauchen alle Wirtschaftssubjekte Geld. Heute geht man im Allgemeinen noch immer davon aus, dass Verteilung (Primärverteilung) und Umverteilung (Sekundärverteilung) diese Aufgabe hinreichend bewältigen würden. Doch etwa die Absenkung der Lohnquote und der fehlende gesetzliche Mindestlohn in der Sphäre der Verteilung und die skandalös verfassungswidrigen Leistungen beim Arbeitslosengeld II (kurz ALG II, besser bekannt als Hartz IV) und erst recht beim Asylbewerberleistungsgesetz, das Elterngeld und die Riester-Rente sowie die Rente ab 67 in der Sphäre der Umverteilung machen deutlich: Nein! Beide, Verteilung und Umverteilung, können diese Aufgabe nicht (mehr) bewältigen!
Der Grundeinkommensbefürworter Götz Werner vergleicht Hartz IV mit offenem Strafvollzug, Banken und Versicherungen werden von der Bundesregierung als systemrelevanter eingestuft als das gesetzliche Rentenumlageverfahren oder die Grundsicherung, der Milliardär Warren Buffet bekennt: „Es ist Klassenkampf, und meine Klasse gewinnt 1“. – Das System ist hochgradig instabil und die Anzeichen für einen totalen Systemkollaps mehren sich tagtäglich.
Mit dem bedingungsloses Grundeinkommen existiert jedoch auch ein Modell, das zu nicht weniger als zur Verhinderung des Systemzusammenbruchs geeignet sein könnte – zu mehr aber auch nicht. Auch das Bundesverfassungsgericht scheint mit dem Hintergedanken zur Einführung ein bedingungslosen Grundeinkommens beschäftigt gewesen zu sein, als es im Zuge des Hartz-IV-Neuberechnungsurteils am 9. Februar 2010 das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe aus der Taufe hob:
„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“
(…) „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“
Daraus lässt sich problemlos ein bedingungsloses Grundeinkommen ableiten, zumal wenn das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz und nicht zuletzt sich selbst ernster nehmen würde. So ist klar, dass die materiellen Voraussetzungen für eine soziokulturelle Teilhabe konkret Hilfebedürftigen vermittels eines Grundrechts zugesichert werden; ein Grundrecht freilich gilt für alle Menschen! Wenn darüber hinaus Artikel 1 GG – „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ – ernstgenommen werden würde, dann hätte der Staat sogar Vorkehrungen zu treffen, dass Hilfebedürftigkeit aus Erwerbslosigkeit heraus gar nicht erwachsen dürfte, schon gar nicht aus einer ohne Not in zwei Stufen organisierten Erwerbslosigkeit, von denen die zweite, die untere – Hartz IV – umfassend als nacktes Elend stigmatisierend / stigmatisiert ist.
Manche halten Hartz IV für ein Grundeinkommen oder zumindest für einen Einstieg ins Grundeinkommen. Langfristig wird es vielleicht wie ein Meilenstein auf dem Weg dorthin wirken, weil Hartz IV nun einmal historisch zwischen Sozialhilfe und dem Grundeinkommen zu liegen gekommen sein wird. Von den Grundsätzen her jedoch ist Hartz IV absolut nicht als Grundeinkommen konzipiert und das Sozialgesetzbuch II (SGB II) enthält zu viele diesem Ziel entgegenstehende und oft verfassungswidrige Paragraphen, deren Entfernung zum Zwecke der Schaffung eines Grundeinkommensgesetzes das SGB II praktisch entkernen würde. Hartz IV stellt letztlich nur Almosen von Seiten der Mehrheit der Habenden für eine zu knechtende Unterschicht bereit.
Der Ansatz des bedingungslosen Grundeinkommens ist der einer emanzipatorischen Grundausstattung, die eine soziokulturelle Teilhabe garantiert und darum auch als Demokratiepauschale (Katja Kipping) bezeichnet wird, da sie das demokratische Subjekt zum Handeln ermächtigt, indem es dieses zum Wirtschaftssubjekt erhebt. Das erste Kriterium des Netzwerks Grundeinkommen besagt dementsprechend: „Ein Grundeinkommen soll bedingungslos jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.“ Das Grundeinkommen ist nicht an die Voraussetzung einer Hilfebedürftigkeit gekoppelt und vor allem nicht – daher die Bedingungslosigkeit – an eine Gegenleistung in Form von Erwerbstätigkeit.
Kommen wir vor dem Hintergrund von Grundrechtsträgern, Wirtschaftssubjekten und Demokraten nun zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens. Die Frage lässt sich auf mehreren Ebenen angehen. Ganz oben steht die Frage: Ist das bedingungslose Grundeinkommen tatsächlich finanzierbar? Meine Antwort wird niemanden überraschen, auch wenn es kein einfaches „ja“ ist. Ich beantworte die Frage mit einem entschiedenen „Selbstverständlich!“ Eine Gesellschaft, deren Volkswirtschaft nicht in der Lage oder in der Verfassung ist, allen ihren Mitgliedern die Mindestteilhabe an ihrer demokratischen Verfasstheit zu ermöglichen, existiert de facto nicht mehr. Entweder ist sie einer demokratischen Apathie breiter Bevölkerungsschichten oder bereits in die Barbarei abgeglitten: dem Totalitarismus verfallen, vom Bürgerkrieg erschüttert, von naturwirtschaftlichen Krisen geschüttelt oder von einem unfairen Weltmarkt gebeutelt. Alle anderen freien Gesellschaften müssen das einfach leisten!
Die nächste Ebene wird angezeigt durch die Frage: Was ist bei einem Grundeinkommen abstrakt zu finanzieren? Hierbei hilft eine Zahl, mit der die Bundesregierung zuletzt gerne hausieren ging, um den angeblichen Erfolg der Hartz-„Reformen“ zu feiern. 2011 hätten über 40 Millionen Menschen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis gestanden. Wer das toll findet, ist der Bundesregierung auf den Leim gegangen. Im Umkehrschluss bedeutet diese Zahl doch vor allem, dass bei einer Gesamtbevölkerung von 82 Millionen Menschen eine Mehrheit von etwa 42 Millionen Menschen nicht in einem Arbeitsverhältnis steht und von den Arbeitenden mit Erfolg solidarisch mitgetragen wird. Es handelt sich beim Grundeinkommen offenkundig um eine überschaubare und ganz praktisch zu leistende Größe!
An dieser Stelle wird eine Definition der Größe fällig, da wir gesehen haben, dass das bedingungslose Grundeinkommen kein Almosen ist, also kein Umverteilungsmodell aus der Sphäre der Sekundärverteilung. Das Grundeinkommen ist ein Modell zur Verteilung der Kaufkraft in der Sphäre der Primäverteilung. Möglicherweise wird die Verteilungssphäre der Wertschöpfungsabgabe sogar zur neuen primordialen Verteilungssphäre, welche die bisherigen Sphären nach außen verschiebt. Die Kaufkraft wird direkt dort abgeschöpft, wo sie entsteht: in der Wirtschaft. Damit wird deutlich, dass das Grundeinkommen nicht im eigentlichen Sinne finanziert werden muss als eine Leistung des Staates unter vielen anderen im Rahmen des Staatshaushalts. Es handelt sich vielmehr um ein eigenes Wirtschaftssystem, das eine Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft darstellt. Es muss nicht finanziert werden, das wäre der falsche Begriff; das Wirtschaftssystem Grundeinkommen muss sich selbst tragen können! Aus diesem Grund wird das Grundeinkommen in Unternehmerkreisen auch als garantierter Mindestumsatz bezeichnet, weil die Wirtschaft davon ausgehen können soll, dass das Grundeinkommen zwecks Realisierung der soziokulturellen (Mindest-)Teilhabe tatsächlich vollständig konsumtiv verbraucht wird.
Die nächste Ebene erklimmen wir mit der Frage: Was ist bei einem Grundeinkommen konkret zu finanzieren? In unserer Nachbarstadt Wiesbaden erlebte ich 2006 eine Veranstaltung, bei der die Möglichkeit eines Grundeinkommens rechnerisch aus dem gesamten Sozialbudget der Bundesrepublik Deutschland abgeleitet wurde, also aus dem ALG I, dem ALG II, dem Kindergeld, dem damaligen Erziehungsgeld, der Rente, dem Wohngeld, dem BAföG usw. Josef Liebhart von eLeW addierte sämtliche Sozialausgaben auf, stockte die Summe mit den Einsparungen aus dem Bürokratieabbau auf, hübschte das Ganze noch mit ein paar Steuermilliarden auf und verteilte es dann zu gleichen Teilen auf 82 Millionen BundesbürgerInnen, was etwa 600 Euro pro Kopf und Monat bedeutete. Als alleinstehender mathematischer Beweis wäre der Vortrag anerkennenswert gewesen. Leider wurde das Modell bei einer Podiumsdiskussion als tatsächliches Grundeinkommensmodell vorgestellt, bei der mit Prof. Rainer Roth ein ausgewiesener BGE-Gegner beteiligt war, der nun „das Grundeinkommen“ genüsslich zerlegte, indem er es – der konzeptionellen Nachlässigkeiten dessen völlig bewusst – mit dem eLeW-Rechenbeispiel identifizierte. Da dieses Rechenbeispiel als Grundeinkommensmodell natürlich überhaupt nichts taugt (jeder Rentner mit einer Rente über 600 Euro würde dadurch zum Verlierer), war das ganze Publikum – nicht ganz zu Unrecht – gegen „das Grundeinkommen“ nach dem vorgestellten „Modell“. Eine Tragödie!
Halten wir nichtsdestotrotz fest: Schon mit heutigen Mitteln ließe sich ein monatliches garantiertes Einkommen von 600 Euro für alle Menschen in Deutschland umsetzen, ganz ohne politische Steuerung hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen. Damit wird schließlich noch etwas mehr verbunden, etwa dass jedes gesellschaftliche Engagement wertgeschätzt wird. Vor allem Hilfsarbeiten und geringqualifizierte Tätigkeiten würden nicht mehr unter diesem zerstörerischen Rationalisierungsdruck und diesem menschenverachtenden Kosteneinsparungsdruck stehen wie zur Zeit.
Da das bedingungslose Grundeinkommen ein emanzipatorisches Projekt ist, mit dem die Menschen gegenüber dem Arbeitsmarkt und damit auch dem Staat gegenüber sowie gegenüber dem einzelnen Arbeitgeber in Gehaltsverhandlungen, aber auch untereinander emanzipiert werden, sind die Auswirkungen auf die Gesellschaft so vielfältig und umfassend, dass „das Grundeinkommen“ nicht wirklich „durchgerechnet“ werden kann, wie es eine ganze Reihe von Instituten, Vereinen und Privatpersonen versucht haben. Ich würde all diese mehr oder minder aufwändigen Studien nicht weiter beachten. Sie zeigen wirklich nicht mehr, als dass man eigentlich viel mehr zu berücksichtigen hätte, als in solchen mathematischen Modellen parametrisiert wird.
Damit will ich das Referat aber noch nicht ausklingen lassen. Etwas konkreter darf es ruhig werden! Ich ziehe das Konkrete sogar vor und lasse die Rationalisierung folgen. Ich habe bereits auf Grundeinkommensbeträge hingewiesen, die inakzeptabel für ein echtes Grundeinkommen sind, weil sie nicht existenzsichernd sind. So fällt etwa ein Betrag von 600 Euro darunter, damit da keine Zweifel aufkommen, zumal wenn noch eine Kopfpauschale für die Krankenversicherung in Erwägung gezogen wird wie bei den Bürgergeldmodellen, die, wie wir gesehen haben, keine Grundeinkommensmodelle sind. Aber auch 800 Euro ist ein Betrag, bei dem mich Zweifel befallen, ob er (ohne flankierende Maßnahmen) zu einem Grundeinkommen taugen kann. Ich habe eine – soweit realistische – Diskussion um einen Warenkorb bei der AG BGE der Piratenpartei miterlebt, bei der man auf einen Betrag zwischen 750 und 800 Euro kam. „Seid Ihr fertig?“ fragte ich. Und dann wurde es erstaunlich still, als ich nachhakte, unter welcher der zahlreichen Positionen denn der M(indestm)itgliedsbeitrag für die Piratenpartei verzeichnet sei, wo der selbstverständliche Spendenbeitrag zur Aufrechterhaltung der Wikipedia stehe, wie viel Geld für Flattr oder eine reguläre Kulturflatrate eingeplant sei, ob man die GEZ bezahlen dürfe oder wie bei Hartz IV befreit bliebe usw.
Die Pfändungsfreigrenze liegt zur Zeit bei rund 1000 Euro – und die ist wahrhaftig kein emanzipatorisches Projekt! Im Prinzip schafft die Pfändungsfreigrenze Konditionen für ein Leben, das einem gerade so viel Raum lässt, dass man alle Einkommen, die über diese Grenze hinausgehen insofern problemlos dem Gläubiger abtreten kann, als die Leistungsfähigkeit, die Schulden sukzessive zurückzuzahlen, dadurch nicht beeinträchtigt wird. Hier wird also nicht gelebt, hier wird lediglich Arbeitskraft reproduziert. Dass Götz Werner von ursprünglich 1500 Euro in seinem aktuellen Buch auf 1000 Euro heruntergegangen ist, stimmt mich daher eher nachdenklich…
Nun mögen 1500 Euro tatsächlich etwas übertrieben sein, erst recht, wenn man – wie ich – grundsätzlich einen Kindergrundeinkommensbetrag befürwortet, der sich von dem der Erwachsenen nicht unterscheidet. Nicht, dass ich (diese weltfremden) Befürchtungen hegen würde, Kinder könnten unter solch paradiesischen Zuständen als Gelddruckmaschinen missbraucht werden! Aber möglich sind auch 1500 Euro allemal!
Wie macht man sich das klar? Was ist die Rationalisierung? Dazu greife ich eine Kritik auf, die dem Grundeinkommen oft entgegengebracht wird: „Man kann nur verteilen, was zuvor erwirtschaftet wurde.“
Regelmäßig wird das Grundeinkommen mit dieser Keule erschlagen und abgetan. Dabei lässt sich diese Kritik mit links entkräften. Dazu fragen wir uns: Was ist überhaupt ein Grundeinkommen? Das Grundeinkommen ist ein Modell zur Verteilung desjenigen Anteils der erwirtschafteten Kaufkraft, mit dem allen Mitgliedern des Gemeinwesens die Existenz gesichert und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Mit dem Grundeinkommen wird per definitionem nur ein Anteil dessen verteilt, was zuvor erwirtschaftet wurde! Der Rest steht wie gehabt dem Gemeinwesen selbst zu bzw. wird als Kapitalgewinn und Lohn verteilt (und darüber hinaus umverteilt, soweit das noch notwendig ist).
Manfred Bartl